Der digitale Raum spielt eine immer größere Rolle in unserem täglichen Leben. Wir nutzen Websites für den Abruf von verschiedenen Informationen, für den Kauf und die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen und das Interagieren mit anderen Menschen. Für Menschen mit Behinderungen können dabei jedoch Barrieren entstehen, die den Zugang zu digitalen Inhalten erschweren oder sogar verwehren. Aufgrund unterschiedlicher Beeinträchtigungen, die visuell, motorisch, auditorisch oder kognitiv sein können, ist ein barrierefreier Zugang zu Informationen und Dienstleistungen heutzutage von entscheidender Bedeutung.
Für die Umsetzung und Erreichung dieses Ziels hat die Bundesregierung das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites beschlossen. Dieses wird ab Juni 2025 in Kraft treten und dazu beitragen, die Online-Welt inklusiver zu gestalten und sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie die Hintergründe des Gesetzes und lernen die Anforderungen für barrierefreie Websites und, wie sich dies auf Ihre Website auswirken kann, kennen.
HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG DES GESETZES
Das BFSG für Websites baut auf bestehenden Regelungen und internationalen Standards zur Barrierefreiheit auf und zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Websites für Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Doch was wird eigentlich unter barrierefreien Websites verstanden? Die “Vier Prinzipien der Barrierefreiheit”, die die Grundlage der “Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)” darstellen, dienen dabei als Erklärung:
Wahrnehmbar
Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen von allen Nutzer:innen wahrgenommen werden können, d.h. sie dürfen nicht für alle Sinne sichtbar sein.
Bedienbar
Alle Funktionen einer Website sowie die Navigation müssen verständlich und für jeden Nutzer:innen durchführbar sein.
Verständlich
Alle Informationen und die Bedienung müssen für alle Nutzer:innen verständlich sein.
Robust
Inhalte müssen robust genug sein, sodass Nutzer:innen mit verschiedenen technischen Geräten zuverlässig auf diese zugreifen können.
Eine Website, die eine dieser vier Prinzipien nicht erfüllt, gilt als nicht barrierefrei.
ANFORDERUNGEN AN BARRIEREFREIE WEBSITES
Um die oben genannten Prinzipien einzuhalten, legt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkrete Anforderungen fest, um eine barrierefreie Website zu gestalten. Dazu zählen:
Klare und verständliche Sprache:
Texte auf Websites sollten leicht verständlich sein, um Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung den Zugang zu erleichtern.
Alternativtexte für Bilder oder Grafiken:
Es müssen alternative Textbeschreibungen für Menschen mit Sehbehinderung bereitgestellt werden.
Bedienbarkeit mit Hilfstechnologie:
Hilfstechnologien wie Bildschirmlese-Programme müssen von der Website interpretiert werden können.
Navigation und Tastaturbedienung:
Eine einfache Bedienung der Website-Navigation muss gegeben sein, sowohl mit Maus als auch mit Tastatur.
Anpassungsmöglichkeiten:
Websites müssen Funktionen zur Anpassung von visuellen Elementen beinhalten, die die Lesbarkeit verbessern.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden, ist es wichtig, diese gründlich zu testen. Verschiedene Hilfstechnologien und die Verwendung verschiedener Browser helfen bei der Identifizierung und Behebung eventueller Barrieren. Zudem erfordert eine barrierefreie Website eine kontinuierliche Pflege und Aktualisierung. Regelmäßige Überprüfungen auf aktuelle Standards und Richtlinien und die Berücksichtigung technologischer Entwicklungen und neuer Erkenntnisse im Bereich Barrierefreiheit sind unumgänglich, um die Website stetig zu verbessern.
UMSETZUNG UND SANKTIONEN
Das Gesetz legt klare Fristen für die Umsetzung fest. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites alle Inhalte barrierefrei zugänglich machen. Für die Sicherstellung und Einhaltung der Anforderungen werden Websites von Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Bei Nichteinhaltung können Sanktionen verhängt werden, wie z.B. ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro oder Produkte und Dienstleistungen dürfen nicht weiter angeboten werden. Zudem können sich auch Käufer:innen auf zivilrechtliche Ansprüche berufen wie Schadensersatzansprüche.
VORTEILE UND BEDEUTUNG DES GESETZES
Barrierefreiheit auf Websites und das damit verbundene Gesetz hat eine weitreichende Bedeutung für die Gesellschaft. Es trägt zur Förderung von Inklusion und Chancengleichheit bei, indem es sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen haben. Dies fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Zudem profitieren auch andere Nutzergruppen von barrierefreien Websites, da diese eine verbesserte Benutzererfahrung bieten und die Usability für alle erhöhen. Auch auf Unternehmen und Organisationen hat das Gesetz positive Auswirkungen. Durch barrierefreie Webseiten können Zielgruppen erweitert und mehr Kunden:innen erreicht werden. Außerdem setzen Sie als Unternehmen damit ein Zeichen für Inklusion und Gleichberechtigung und zeigen soziale Verantwortung.
FAZIT
Die Umsetzung einer barrierefreien Website ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion und zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen. Durch sorgfältige Planung, Gestaltung und technische Umsetzung können Websites für alle Nutzer zugänglich gemacht werden. Die Schaffung einer barrierefreien Website ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Schritt hin zu einer inklusiven und vielfältigen Online-Welt. Indem wir die Bedürfnisse aller Nutzergruppen berücksichtigen, tragen wir dazu bei, Barrieren abzubauen und die Chancengleichheit im digitalen Raum zu fördern.
Sie benötigen Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung einer barrierefreien Website? Dann sprechen Sie uns gerne an.